Die Haftstätte
des Ministeriums für Staatssicherheit in Haus 3
1950 – 1956

Der „Hundekeller“

Blick von der Nordmarkstraße (heute Fröbelstraße) auf Haus 3, im Vordergrund die Ruine von Haus 1, 1950er Jahre. Blick von der Nordmarkstraße (heute Fröbelstraße) auf Haus 3, im Vordergrund
die Ruine von Haus 1, 1950er Jahre.
Quelle : Museumsverbund Pankow

Da die Wärter im Keller von Haus 3 Diensthunde hatten, ist für dieses Gefängnis des MfS die Bezeichnung „Hundekeller“ überliefert. Von einer Polizeiwache wurden die Gefangenen – von einer Decke verhüllt oder mit einer Schweißerbrille maskiert – in den Keller in Haus 3 gebracht. In den fensterlosen Zellen befand sich außer einer Schlafgelegenheit nur ein Kübel.

Zeitzeugen überliefern, dass sie während der Dauer- und Nachtverhöre stundenlang Stillstehen mussten. Manchmal erhielten sie Tritte in die Kniekehlen, wurden geschüttelt und gestoßen. Versuchten Häftlinge, ihren Vernehmer zu täuschen, so kamen sie tagelang in eine Stehzelle, wobei sie in den ersten zwölf Stunden an eingemauerte Handschellen angeschlossen wurden. Derartige Folter wurde offiziell im April 1953 durch den sowjetischen Innenminister abgeschafft. Auch für die Verhörmethoden des MfS hatte dieses Verbot offensichtlich Konsequenzen:

Für die Zeit nach 1954 liegen keine Berichte von Zeitzeugen über die Benutzung des Stehkarzers in Haus 3 mehr vor. Im „Tauwetter“ des Jahres 1956 wurden die Methoden des MfS sowie der Rechtsprechung verändert, der „Hundekeller“ geschlossen und die Gefangenen in das Gefängnis in der Kissingenstraße in Pankow verlegt.

 

 

 

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Ein Projekt der Berlin-Brandenburgischen Geschichtswerkstatt e.V.
(BBGW) in Kooperation mit dem Museumsverbund Pankow.

Gefördert mit Mitteln der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.


Der Begleitband zur Ausstellung ist erschienen im Lukas Verlag; ISBN-10: 3-936872-98-8; 16,90 €.

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